Aus Sicht eines freien Musiklehrers
Seit 26.03.2020 ist es Online. Das Antragsformular zum Soforthilfeprogramm des Landes Schleswig-Holstein mit finanzieller Unterstützung des Bundes (Soforthilfe-Corona)
Groß angekündigt, endlich. Spätestens bei Punkt fünf kommt die Ernüchterung:
Hier unmissverstädlich:
1. Die vorhandenen liquiden Mittel nicht ausreichen.
Heißt, wenn ich Geld habe muss ich das einsetzen! Keine Soforthilfe
2. Für betrieblichen Sach- und Finanzaufwand
Heißt, habe ich den nicht! Keine Soforthilfe
Ich frage nun, welcher Musiklehrer und Musiker, der zuhause oder an einer öffentlichen Musikschule unterrichtet, hat nennenswerte liquide Mittel und betriebliche Kosten. Wir hangeln uns so durch, wie die Statistiken der Künstlersozialkasse belegen. Es gibt nur wenige Ausnahmen.
Wir brauchen unsere Honorare um zu leben und die werden uns nach der behördlichen Untersagung zu unterrichten nicht erstattet.
Kurzsicht: Gebe ich meine liquiden Mittel (sprich mein Erspartes, wenn ich denn etwas habe) nun für den Lebensunterhalt aus, fehlt es möglicherweise in der Nach-Corona-Zeit für Konsum oder sogar für die Altersvorsorge.
Man kann sein Geld eben nur einmal ausgeben.
So wird es Tausenden gehen und das ist wahrlich kein Konjunkturprogramm und die Wirtschaft wird dies merken.
Aus meiner Sicht ist dieses groß angekündigte Programm völlig am Bedarf von Soloselbstständigen und Kleinstfirmen vorbei reglementiert und wird darauf hinaus laufen, dass diese nach dem Aufbrauchen ihrer Ersparnisse Grundsicherung beantragen müssen.
Besser wäre es gewesen für 3 bis 6 Monate die letzte vorliegende Einkommenssteuererklärung heranzuziehen und 3/12 bzw. 6/12 des Umsatzes ohne weitere Bedingungen zu erstatten.